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Haftstrafe für Betriebsleiter nach Brand und Explosion

Verantwortlicher Autor: Haas Hörsching/Oberösterreich, 20.04.2021, 18:47 Uhr
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Brand am 10.10.2019 in Entsorgungsfirma
Brand am 10.10.2019 in Entsorgungsfirma  Bild: FFW Pasching

Hörsching/Oberösterreich [ENA] Haftstrafe von 12 Monaten, davon drei Monate unbedingt, für den Betriebsleiter nach Brand und Explosion mit einem Toten und mehreren Verletzten auf dem Firmengelände der „Energie AG Umwelt Service GmbH“ in der Flughafenstraße in Hörsching am 10.10.2019.

Kurz nach acht Uhr hat am 10.10.2019 ein gewaltiger Knall das Firmengelände der „Energie AG Umwelt Service GmbH“ in der Flughafenstraße in Hörsching erschüttert. In einer Halle des Unternehmens war es zu einer Explosion mit anschließendem Großbrand gekommen. Mehr als 20 Personen befanden sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs im betroffenen Bereich, sechs leicht und drei schwer verletzte Personen waren die Folge. Der Hubschrauber „Christophorus 10“ brachte einen Schwerverletzten ins Wiener AKH, „Martin 3“ einen weiteren Patienten nach München-Bogenhausen in eine Spezialklinik für Brandverletzungen. Dieser Patient erlag am 19. November seinen schweren Verletzungen. Die weiteren Verletzten wurden in Krankenhäuser nach Wels und Linz verbracht.

Zwei der drei Betriebshallen der Energie AG wurden zerstört. Der 39-jährige Betriebsleiter der Müllsortieranlage gab am Tattag Mitarbeitern die Anweisung, insgesamt 6500 Deospraydosen in einer für Papier und Kartonagen vorgesehenen Ballenpresse zu pressen. Dadurch entzündeten sich die in den Dosen befindlichen Treibgase und das Alkohol-Luft -Gemisch. Laut dem Gutachten des beigezogenen Sachverständigen für Explosionsermittlungen wurden dabei jeweils 300 kg Alkohol und Treibgase freigesetzt, die eine gewaltige Explosion mit Feuerball entstehen ließen, wobei durch die Druckwirkung Tore, Fenster Türen und Dachelemente verschoben bzw. herausgerissen wurden. Jener Mitarbeiter, der dabei die Presse bediente kam uns Leben.

Am 20.4.2021 musste sich deshalb der Betriebsleiter vor dem Landesgericht Linz als Angeklagter verantworten. Die Staatsanwaltschaft Linz warf dem Angeklagten das Delikt der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge und fahrlässige Umweltgefährdung vor. Der angeklagte Betriebsleiter verantwortete sich geständig. Er gab an, die Gefahrenpiktogramme auf den Dosen nicht gesehen zu haben, räumte aber gleichzeitig ein, dass schon vor diesem Vorfall Dosen gepresst worden seien. Damals sei aber nichts passiert. Das Landesgericht Linz verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, wobei davon 3 Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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